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Bannzaun – Historischer Flurname in Brötzingen

Der Flurname Bannzaun (Banzun) in der Gemarkung Brötzingen markierte die Grenze des Ortsetters und damit der Gerichtsbarkeit.

Beschreibung

Bannzaun (in den Quellen auch Banzun) ist ein Flurname der Gemarkung Brötzingen. Er kennzeichnet die Grenze des Ortsetters – also die Grenze des dörflichen Siedlungs- und Rechtsbereichs, an der die örtliche Gerichtsbarkeit endete.

Historische Informationen

Erste Erwähnung

Belegt 1565 (Banzun) und 1750 (Bannzaun). Quelle: Ehmann (1980).

Deutungszugänge

Der „Bann“ bezeichnet den Rechtsbezirk, in dem eine Herrschaft oder die Gemeinde Hoheitsrechte ausübte. Der „Bannzaun“ war der Zaun oder die Grenze dieses Bezirks – hier die Grenze des Ortsetters von Brötzingen. Wo der Bannzaun verlief, endete die örtliche Gerichtsbarkeit; der Flurname verweist damit auf die rechtliche Gliederung des Dorfes.

Quellenverzeichnis

  • 1.Karl Ehmann: Die Geschichte des Dorfes BRÖTZINGEN. Stadt Pforzheim (Hrsg.), Herstellung: Stark-Druck, Pforzheim 1980. 191 Seiten, Halbleinen, 245 × 172 mm.

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